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Gerhard Schwarz
Fahnbachweg 8/3, A-3561 Zöbing
Tel. +43 676 5067720
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Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
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designwork Werbegrafikdesign & Typographie
Gerhard Schwarz
Fahnbachweg 8/3, 3561 Zöbing
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E-Mail: office(at)design-work.at
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Design-, Layout-, Text- und PR-Leistungen zwischen design-work | Gerhard Schwarz und dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung von design-work | Gerhard Schwarz.
1.3. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, sofern der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
1.4. Zwingende Bestimmungen (insb. KSchG) bleiben von den AGB unberührt.
2. Leistungsumfang, Mehraufwand, Vertragsänderungen
2.1. Der Leistungsumfang eines Auftrages ist im freibleibenden Kostenvoranschlag festgehalten. Mehrleistungen, die über den im Offert definierten Leistungsumfang hinausreichen, sind vom Auftraggeber gesondert abzugelten.
2.2. Kommt es bei der Umsetzung eines Projektes durch Handlungen des Auftraggebers zu einem Mehraufwand, so wird dieser mit geltenden Stundensätzen nachverrechnet. Dies gilt vor allem für:
2.2.1. Die Übergabe von neuem Text- oder Bildmaterial nach bereits erfolgter Übergabe.
2.2.2. Autorkorrekturen oder Änderungen im Stadium der Druckunterlagenerstellung.
3. Präsentationen
3.1. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung bzw. dem Offert.
3.2. Der Umfang einer Präsentation (Anzahl der Entwürfe) wird im Offert festgelegt.
3.3. Die Präsentation gilt als Abschluss der Entwurfsphase. Eine weitere Präsentation neuer Entwürfe ist, sofern nicht anders vereinbart, gesondert abzugelten.
3.4. Der Auftraggeber erwirbt keine Rechte an abgelehnten Entwürfen oder präsentierten Alternativen.
4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
4.1. Alle Entwürfe, Layouts, Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
4.2. design-work | Gerhard Schwarz überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen, im Offert hinsichtlich Nutzungszeitraum und -ort sowie Abgeltung detailliert festgelegten Nutzungsrechte. Sollen Entwürfe, Layouts, Texte und Konzepte über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus genutzt werden, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
4.3. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch design-work | Gerhard Schwarz.
4.4. design-work | Gerhard Schwarz ist berechtigt, im Produkt sowie in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden.
4.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
4.6. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an design-work | Gerhard Schwarz übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese insbesondere frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, hält der Auftraggeber design-work | Gerhard Schwarz hinsichtlich sämtlicher Ersatzansprüche Dritter vollkommen schad- und klaglos.
5. Termine
5.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von design-work | Gerhard Schwarz zu bestätigen.
5.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von design-work | Gerhard Schwarz aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und es verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und design-work | Gerhard Schwarz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Befindet sich design-work | Gerhard Schwarz in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter
6.1. design-work | Gerhard Schwarz ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
6.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. design-work | Gerhard Schwarz wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
6.3. Soweit design-work | Gerhard Schwarz notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von design-work | Gerhard Schwarz.
6.4. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit design-work | Gerhard Schwarz aus wichtigem Grund.
7. Digitale Daten
7.1. Der Auftraggeber erwirbt keine Rechte an Layoutdaten. design-work | Gerhard Schwarz ist nicht verpflichtet, Layoutdaten an den Auftraggeber herauszugeben. Wird dies vom Auftraggeber gewünscht, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2. Hat design-work | Gerhard Schwarz dem Auftraggeber Layoutdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von design-work | Gerhard Schwarz an Dritte weitergegeben oder verändert werden.
7.3. PDF-Daten (Druck-pdf für Offset- oder Digitaldruck) werden an den Auftraggeber oder an Dritte im Zuge des Herstellungprozesses (Druckerei) nach Prüfung und Freigabe des Auftraggebers weitergegeben. Für die unsachgemäße Behandlung von Auftraggeber und/oder Dritten übernimmt design-work | Gerhard Schwarz keinerlei Haftung.
7.4. design-work | Gerhard Schwarz übernimmt auch keinerlei Haftung für Schäden, die durch Verwendung von zur Verfügung gestellten anderen digitalen Daten auftreten. Dies gilt sowohl für die Folgen inhaltlicher als auch technischer Mängel und Computerviren.
8. Vergütung
8.1. Die Vergütung für Entwürfe, Layouts, Texte, PR-Leistungen und Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt auf der Grundlage des von design-work | Gerhard Schwarz gelegten Offerts.
8.2. Das Gesamthonorar setzt sich wie folgt zusammen:
8.2.1. Konzept, Entwurf, Präsentation
8.2.2. Umsetzung, grafische Produktion, Reinzeichnung
8.2.3. Copyright (Nutzungsrecht)
8.2.4. Nebenkosten, Fremdleistungen
8.3. Die Entwurfsphase ist mit der Präsentation abgeschlossen.
8.4. Kommt es zu keiner Umsetzung des Konzeptes bzw. der Entwürfe, wird ein Abstandshonorar verrechnet, dessen Höhe – sofern sie im Offert nicht anders festgelegt ist – dem Entwurfshonorar entspricht.
8.5. Kommt es zu keiner Nutzung, entfällt die Vergütung der Nutzungsrechte.
8.6. Die Vergütung ist innerhalb der im Offert festgelegten Zahlungsfrist und ohne Abzug fällig, sofern bei Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurde.
8.7. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe sowie zur Zahlung der Mahngebühren (€ 10,00 pro Mahnung).
8.8. design-work | Gerhard Schwarz ist berechtigt, vom Auftraggeber Vorauszahlungen einzuheben, Sicherheiten (Bankgarantie) zu verlangen und anfallende Fremdkosten (z. B. Druckkosten etc.) während des laufenden Auftrages dem Kunden direkt weiterzuverrechnen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
9. Freigabe, Produktionsüberwachung
9.1. Alle Layouts, Reinzeichnungen und Texte sind vor Vervielfältigung bzw. vor Veröffentlichung vom Auftraggeber schriftlich freizugeben.
9.2. Mit der Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
9.3. Die Produktionsüberwachung (Überwachung der Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung) durch design-work | Gerhard Schwarz erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
10. Gewährleistung
10.1. Beanstandungen gleich welcher Art sind sofort nach Ablieferung des Werks schriftlich bei design-work | Gerhard Schwarz geltend zu machen. Danach gilt das Werk als genehmigt und mangelfrei angenommen. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung durch design-work | Gerhard Schwarz zu. design-work | Gerhard Schwarz wird die Mängel in angemessener Frist beheben. design-work | Gerhard Schwarz ist berechtigt, die Verbesserung der Leistungen zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. Sollte sich herausstellen, dass die Mängel durch den Auftraggeber verursacht wurden, sind design-work | Gerhard Schwarz alle Aufwendungen zu ersetzen. Die Beweislastumkehr gemäß §924 ABGB zu Lasten von design-work | Gerhard Schwarz ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn Änderungen vom Auftraggeber selbst oder von Dritten vorgenommen werden. Das Recht zum Regress gegenüber design-work | Gerhard Schwarz gemäß §933b Abs. 1 ABGB erlischt 1 Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Durch die Behebung von Mängeln wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. design-work | Gerhard Schwarz haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für die Korrektheit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden.
11. Haftung
11.1. design-work | Gerhard Schwarz haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht für Fehler, die auf einer leichten Sorgfaltswidrigkeit beruhen. Für die Folgen grober Fahrlässigkeit haftet design-work | Gerhard Schwarz bis zur Höhe des Honorars (ohne Nebenkosten, Fremdleistungen und Umsatzsteuer). Ein darüber hinausgehender Schaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich durch design-work | Gerhard Schwarz verschuldet wurde. Die Beweispflicht für grobes Verschulden und Vorsatz trifft den Auftraggeber. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
11.2. Wenn design-work | Gerhard Schwarz notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall tritt design-work | Gerhard Schwarz lediglich als Vermittler auf und übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit design-work | Gerhard Schwarz kein Auswahlverschulden trifft.
11.3. design-work | Gerhard Schwarz haftet nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn die Vorlagen vom Auftraggeber freigegeben oder dem Auftraggeber zur Freigabe angeboten wurden.
11.4. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, kennzeichnungs- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt design-work | Gerhard Schwarz keine Haftung.
11.5. Der Auftraggeber hält design-work | Gerhard Schwarz hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die gegenüber design-work | Gerhard Schwarz wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt, vollkommen schad- und klaglos. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
11.6. Die Haftung von design-work | Gerhard Schwarz für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn und/oder Vermögensschäden im Allgemeinen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort
12.1. Erfüllungsort ist der Sitz von design-work | Gerhard Schwarz. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald design-work | Gerhard Schwarz die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
13. Geheimhaltung und Datenschutz
13.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher auf die Leistungen bezogenen Rechte von design-work | Gerhard Schwarz – insbesondere der gewerbliche Schutzrechte, des Urheberrechts einschließlich des Rechts auf Urhebervermerk – und zur Wahrung der Ansprüche von design-work | Gerhard Schwarz auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch das Personal des Auftraggebers und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung eines Auftrages oder Vertrages mit design-work | Gerhard Schwarz aufrecht.
13.2. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name/Unternehmen, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechpersonen, Geschäftsanschriften und sonstige Adressen des Auftraggebers, Telefonnummern, Mobilnummern, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer und allfällige Zugangsdaten zum Zwecke der Auftragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet und gespeichert werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesandt wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Fuß der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
11.3. design-work | Gerhard Schwarz ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die gespeicherten Daten zu schützen, haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber design-work | Gerhard Schwarz aus derartigem Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Internetstruktur Dateneinsicht für Dritte möglich macht. Dieses Risiko nimmt er in Kauf.
11.4. design-work | Gerhard Schwarz ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern mit Namen und Logo des Auftraggebers auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsverbindung und die erbrachten Leistungen hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht (Referenzhinweis).
12. Schlussbestimmung
12.1. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.2. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen design-work | Gerhard Schwarz und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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